- ...die Grundlagen des Lernens in den ersten vier Lebensjahren gelegt werden?
- ...Sozialkompetenz und selbständige Problemlösungsstrategien im Berufsleben mehr denn je gefragt sind?
- ...Kinder viel mehr von anderen Kindern als von Erwachsenen lernen?
- ...Kinder durch die Kita in ihrer Sozial- und Sprachkompetenz gefördert werden?
- ...»Hilf mir es selbst zu tun» ab frühestem Kindheitsalter
- ...Wertevermittlung als Kernkompetenz auf allen Altersstufen
- ...das lustvolle Entdecken und Lernen in altersdurchmischten Gruppen
- ...Vorschul-Angebot mit lustvollen und spannenden Themen und Projekten
Die Eingewöhnungszeit beträgt ca. 2 Wochen. Je nach Rhythmus des Kindes. Es kommt rund 7-mal zu Besuch. Während kurzen Sequenzen, welche mit gemeinsamer Absprache gesteigert werden, nehmen wir uns speziell Zeit für Sie und Ihr Kind. So können wir in Ruhe eine vertraute Beziehung zu Ihrem Kind und zu Ihnen aufbauen. Wir spielen mit dem Kind und tauschen uns mit Ihnen übers Kind aus.
Wir empfehlen schon vor der Geburt einen Vertrag abzuschliessen, damit der Platz wirklich für Sie reserviert ist. Nach der Geburt wird eine Vertragsänderung mit den effektiven Daten des Kindes vorgenommen.
Um eine qualitativ gute Betreuung gewährleisten zu können, führen wir bei grosser Nachfrage eine Warteliste. Mit Vertragsabschluss ist der Platz für Ihr Kind reserviert.
Im nächsten Monat nach dem Erreichen der 18 Monate.
Unsere Kita schliesst über Weihnachten und Neujahr für zwei Wochen. Zudem bleibt die Kita während den gesetzlichen und regionalen Feiertagen geschlossen.
Ja, je nach Ort und Einkommen. Sie können in Ihrer Wohngemeinde einen Antrag stellen. Den Link finden Sie auf unserer Seite oder auf der Seite Ihrer Wohngemeinde. Bei Fragen zu den Anträgen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können entweder einen Dauerauftrag einrichten oder falls gewünscht mit dem vorgedruckten Einzahlungsschein einzahlen. Bei Schaltereinzahlungen sind zusätzlich Fr. 1.80 zu bezahlen. Für die Einrichtung eines Dauerauftrags melden Sie sich bitte bei der Geschäftsleitung unter: info@kitawundergarten.ch.
Indem Sie bei der Kitaleiterin eine Vertragsänderung verlangen und einreichen. Bei der Reduktion ist die Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende des Monats einzuhalten. Die Frist läuft ab dem Datum, ab welchem die Krippenleiterin den Vertrag unterschrieben hat.
Ja, sofern es die Belegung zulässt. Die Zusatztage werden ohne Rabatt separat in Rechnung gestellt.
Der Faktor 4,2 entspricht den 50 Wochen die wir im Jahr geöffnet haben verteilt auf 12 Monate. 50:12=4,2.
Ab dem 2. Kind haben wir einen Geschwisterrabatt von 10% und für jedes weitere Kind 20% auf den Normaltarif. Auf Anfrage haben wir für Familien mit einem äusserst beschränkten Budget wenige Plätze mit einem Niedertarif.